Es wird eine logopädische Verordnung Ihres behandelnden Arztes benötigt: Hausarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäden, Kinderarzt, Neurologen...
Kinder benötigen ein Tonaudiogramm (Hörtest), das von Ihrem Kinderarzt oder HNO-Arzt erstellt wird. Dieses darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Bitte lassen Sie sich die Verordnung bei Ihrem Arzt erst ausstellen, wenn wir einen Termin vereinbart haben, da die Verordnung nicht älter als 10 Tage sein darf.
Das liebe Geld
Sie sind gesetzlich versichert?
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der logopädischen Therapie bis auf den für Erwachsene vorgeschriebenen Eigenanteil (10% der Behandlungskosten). Bis zum 18. Lebensjahr
entfällt dieser Eigenanteil.
Sie sind privat versichert?
In diesem Fall schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit der logopädischen Praxis im Aurachtal. Es gelten Ihre individuellen vertraglichen Regelungen mit Ihrer Krankenversicherung. Bitte
nehmen Sie vor Beginn der Behandlung hierzu gegebenenfalls Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.